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BB! der Märker - Auszug aus der Satzung
Die Burschenschaft der Märker ist ein Lebensbund, in dem einer für alle und alle für einen eintreten sollen.
Er ist gegründet auf echten Brudersinn, unverbrüchlicher Treue und unbedingter Aufrichtigkeit des Einzelnen gegenüber der
Gemeinschaft.
Die Burschenschaft der Märker will ihre Bundesbrüder zu politisch verantwortungsbewußten Staatsbürgern erziehen, die in
der Lage sein sollen, jeder an seinem Platz die Verpflichtung des Akademikers gegenüber Volk und Staat unabhängig und
gewissenhaft zu erfüllen. Als Voraussetzungen gelten die ernste Beschäftigung mit den politischen, kulturellen und
gesellschaftlichen Problemen der Nation sowie ernste Studienarbeit, die von jedem Märker verlangt werden.
Die Berliner Burschenschaft der Märker verurteilt jede Unduldsamkeit bezüglich der Rasse und Religion sowie jeden
Standesdünkel. Sie kennt keinen besonderen studentischen Ehrbegriff. Als Bund lehnt sie parteipolitische und konfessionelle
Bindung ab. Sie achtet die Auffassung anderer, fordert jedoch für ihre eigenen Grundsätze die gleiche Duldsamkeit.
Die Berliner Burschenschaft der Märker kennt keine Austragung von Ehrenhändeln mit der Waffe (Satisfaktion).
Jede Satisfaktion mit der Waffe ist den Bundesbrüdern untersagt, auch wenn ein übergeordnetes Ehrengericht darauf erkennen
sollte.
Die Berliner Burschenschaft der Märker sieht es als eine wesentliche Aufgabe an, unabhängig von politischen und
wirtschaftlichen Interessen für ein geeintes Europa einzutreten.
Grundsätze der Deutschen Burschenschaft
(unser Dachverband)
Artikel 1
Die Deutsche Burschenschaft ist die Gemeinschaft deutscher Burschenschaften, die aus der in Jena gegründeten Burschenbewegung
von 1815 hervorgegangen sind oder sich zu ihr bekennen.
Artikel 2
Ihre Grundhaltung findet Ausdruck in dem historisch begründeten Wahlspruch "Ehre, Freiheit, Vaterland".
Artikel 3
Ihre Farben sind Schwarz Rot Gold.
Artikel 4
Der Grundsatz der Ehre fordert von jedem Burschenschafter eine lautere, aufrechte und wahrhaftige Haltung im Denken,
Reden und Handeln. Die unantastbare Würde des Menschen zu achten und zu schützen, ist seine unbedingte Pflicht.
Artikel 5
Der Grundsatz der Freiheit fordert von jedem Burschenschafter, daß er sich die innere Freiheit des Geistes selbst erwirbt.
Der Burschenschafter soll frei von Vorurteilen, unabhängig und selbstständig im Denken sowie freimütig und tatkräftig in der
Vertretung der eigenen Meinung sein. Auf dieser Grundlage soll er jederzeit und überall für die persönliche Freiheit, für
die politische Freiheit und die akademische Freiheit eintreten.
Artikel 6
Die persönliche Freiheit sieht die Burschenschaft in dem Recht des einzelnen, sich frei zu entwickeln und auszubilden sowie
frei zu handeln, solange dadurch nicht Rechte anderer beeinträchtigt werden, insbesondere in der Wahrung der Glaubens- und
Gewissensfreiheit.
Artikel 7
Die politische Freiheit erblickt die Burschenschaft in der Gleichberechtigung aller Bürger sowie in dem Recht jedes
einzelnen und jedes Volksteiles auf seine angestammte Heimat und auf die Selbstbestimmung über seine staatliche
Zugehörigkeit.
Artikel 8
Unter akademischer Freiheit versteht die Burschenschaft die Freiheit der Forschung, der Lehre und des Lernens sowie die
Freiheit der Hochschule und die der Studentenschaft, die inneren Angelegenheiten selbst zu ordnen. Die Burschenschaft macht
es ihren Mitgliedern zur Pflicht, zum Wohle der gesamten Studentenschaft an der allgemeinen studentischen Arbeit und der
Selbstverwaltung nach Kräften mitzuwirken.
Artikel 9
Die Burschenschaft bekennt sich zum deutschen Vaterland als der geistig - kulturellen Heimat des Deutschen Volkes. Unter
dem Volk versteht sie die Gemeinschaft, die durch gleiches geschichtliches Schicksal, gleiche Kultur, verwandtes Brauchtum
und gleiche Sprache verbunden ist.
Pflicht der Burschenschaften ist das dauernde rechtsstaatliche Wirken für die freie Entfaltung deutschen Volkstums in enger
Verbundenheit aller Teile des deutschen Volkes, unabhängig von staatlichen Grenzen in einem einigen Europa in der
Gemeinschaft freier Völker.
Artikel 10
Von jedem Burschenschafter wird der tatkräftige Einsatz für eine demokratische und soziale Rechtsordnung gefordert.
Artikel 11
In der Erkenntnis ihrer politischen Verantwortung versucht die Burschenschaft, ihre Mitglieder zu kritischem, objektiven
politischen Denken und Handeln zu erziehen. Sie macht es ihren Mitgliedern zur Pflicht, sich mit den staatspolitischen und
gesellschaftlichen Problemen ihrer Umwelt zu befassen.
Artikel 12
Die Arbeit der Burschenschaft vollzieht sich nach demokratischen Grundsätzen.
Artikel 13
Die Burschenschaft fordert von ihren Mitgliedern eine gründliche allgemeine und fachwissenschaftliche Ausbildung.
Gleichberechtigt neben der Pflege der geistigen steht die Ausbildung der körperlichen Kräfte. Die Burschenschaft hält daher
ihre Mitglieder zu allen geeigneten Leibesübungen an.
Artikel 14
Die Burschenschaft vertritt das Lebensbundprinzip. Es wird erfüllt durch die lebenslange Zugehörigkeit zur Burschenschaft,
beruhend auf Freundschaft, gegenseitige Erziehung und Persönlichkeitsbildung. Die alten und jungen Burschenschafter bilden
eine lebendige Einheit mit bleibender Bindung an die Grundsätze der Deutschen Burschenschaft und der Einzelburschenschaft.
Artikel 15
Als Bekenntnis zu bundesbrüderlicher Gemeinschaft und zu diesen Grundsätzen tragen die Burschenschafter Farben. Die
Burschenschaft pflegt das studentische Brauchtum in einem geregelten Bundesleben. Die Burschenschaften sind verpflichtet,
neu einzutretenden Mitgliedern das burschenschaftliche Gedankengut zu vermitteln.
Unser
Wahlspruch - "Ehre - Freiheit - Vaterland"
Der burschenschaftliche Wahlspruch läßt sich in wechselnder
Folge bereits in der vorurburschenschaftlichen Zeit nachweisen. Schon um 1745
findet er sich in einem Gedicht von Johann Peter Uz. 1798 erscheint er in Jena
in einem studentischen Stammbuch. Er wird erstmals in dem 1810 im Heidelberger
Allgemeinen Kommersbuch gedruckten Lied "Hier, wo in trauter Brüder
Mitte" besungen. 1811 erwähnt ihn Theodor Körner in einem Brief an die
Berliner Westfalen. 1815 spricht Ernst Moritz Arndt "von den wahren und
unsterblichen Grundsätzen von deutscher Ehre, Freiheit und Vaterland". Zum
studentischen Wahlspruch von überörtlicher Bedeutung hat ihn zuerst die
Hallische Teutonia erhoben, die ihn bei ihrer Gründung am 1. November 1814 in
der Fassung "Freiheit, Ehre, Vaterland" annahm. Am 18. März 1816 übernahm
ihn die Jenaische Burschenschaft, die bis dahin den Wahlspruch "Dem Biedern
Ehre und Achtung" geführt hatte, in der Form "Ehre - Freiheit -
Vaterland", die dann von der Mehrzahl der anderen Burschenschaften
angenommen wurde.
Neben dieser Fassung erlangte die von den Gießener Schwarzen gewählte Form
"Gott, Freiheit, Vaterland" besonders in den "teutonischen"
Kreisen der burschenschaftlichen Bewegung, aber auch in Halle, Königsberg und
Marburg Geltung. Auf dem Burschentag in Jena 1818 (März/April) wurde sie sogar
als Wahlspruch der Allgemeinen Deutschen Burschenschaft vorgesehen. Aus der
Verschmelzung beider Formen ging später der von mehreren Burschenschaften
(Leipzig, Dorpat, Gießen, Erlangen, Bonn, Tübingen, Würzburg) zum Teil bis
heute geführte Wahlspruch "Gott - Ehre - Freiheit - Vaterland"
hervor. Für den Verband gilt heute die Fassung "Ehre - Freiheit -
Vaterland".
Ehre: Jeder Burschenschafter soll seine Gedanken, sein Reden und Handeln
nach den Wertbegriffen der Lauterkeit, Aufrichtigkeit und Wahrhaftigkeit
ausrichten und mit seiner ganzen Person dafür eintreten, ohne daß er für sich
eine besondere, ihn über andere heraushebende Ehrenhaftigkeit in Anspruch
nimmt. Die Würde anderer ebenso zu schützen und zu verteidigen wie die eigene
ist für den Burschenschafter Ehrenpflicht.
Freiheit: Auf dieser moralischen Grundlage der Ehre ist die Freiheit das
Ziel, dem das burschenschaftliche Handeln dient. Persönliche, politische und
akademische Freiheit können nicht ohne die Freiheit des Geistes und die Unabhängigkeit
und Selbständigkeit des Denkens erreicht werden. Hierzu gehören ein offenes
Bekenntnis und voller persönlicher Einsatz für die Freiheit. Fehlt es daran,
wird Freiheit nicht erreichbar sein, und dort, wo sie besteht, wird sie
untergehen. Freiheit erschöpft sich für den Burschenschafter nicht in persönlicher
Freiheit, sondern erhält ihre weitere Bedeutung durch die verantwortliche
Mitarbeit am Gemeinwesen.
Vaterland: Moralische Voraussetzung und grundsätzliche politische
Forderung werden im Wahlspruch ergänzt durch die ausdrückliche Verpflichtung
zum Einsatz für das Vaterland. Die Deutsche Burschenschaft sieht das deutsche
Vaterland unabhängig von staatlichen Grenzen in einem freien und einigen
Europa, welches Osteuropa einschließt. Sie setzt sich für eine enge
Verbundenheit aller Teile des deutschen Volkes in Freiheit ein. Der Einsatz für
das eigene Vaterland gebietet ebenso die Achtung der Freiheit und des
Selbstbestimmungsrechtes anderer Völker. Deshalb setzt sich die Deutsche
Burschenschaft aktiv dafür ein, daß in einem freien Europa den Angehörigen
aller Völker, insbesondere auch allen deutschen Volksgruppen, die uneingeschränkte
kulturelle Entfaltung und Selbstbestimmung in anderen Staaten gewährleistet
wird.
(Quelle:
burschenschaft.de)
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