Unsere Grundsätze

Auszug aus unserer Satzung |  Grundsätze der Deutschen Burschenschaft |  Unser Wahlspruch

BB! der Märker - Auszug aus der Satzung

Die Burschenschaft der Märker ist ein Lebensbund, in dem einer für alle und alle für einen eintreten sollen. Er ist gegründet auf echten Brudersinn, unverbrüchlicher Treue und unbedingter Aufrichtigkeit des Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft.
Die Burschenschaft der Märker will ihre Bundesbrüder zu politisch verantwortungsbewußten Staatsbürgern erziehen, die in der Lage sein sollen, jeder an seinem Platz die Verpflichtung des Akademikers gegenüber Volk und Staat unabhängig und gewissenhaft zu erfüllen. Als Voraussetzungen gelten die ernste Beschäftigung mit den politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Problemen der Nation sowie ernste Studienarbeit, die von jedem Märker verlangt werden.
Die Berliner Burschenschaft der Märker verurteilt jede Unduldsamkeit bezüglich der Rasse und Religion sowie jeden Standesdünkel. Sie kennt keinen besonderen studentischen Ehrbegriff. Als Bund lehnt sie parteipolitische und konfessionelle Bindung ab. Sie achtet die Auffassung anderer, fordert jedoch für ihre eigenen Grundsätze die gleiche Duldsamkeit.
Die Berliner Burschenschaft der Märker kennt keine Austragung von Ehrenhändeln mit der Waffe (Satisfaktion). Jede Satisfaktion mit der Waffe ist den Bundesbrüdern untersagt, auch wenn ein übergeordnetes Ehrengericht darauf erkennen sollte.
Die Berliner Burschenschaft der Märker sieht es als eine wesentliche Aufgabe an, unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Interessen für ein geeintes Europa einzutreten.

Grundsätze der Deutschen BurschenschaftKurzer Überblick über die Geschichte der Deutschen Burschenschaft (unser Dachverband)

Artikel 1
Die Deutsche Burschenschaft ist die Gemeinschaft deutscher Burschenschaften, die aus der in Jena gegründeten Burschenbewegung von 1815 hervorgegangen sind oder sich zu ihr bekennen.

Artikel 2
Ihre Grundhaltung findet Ausdruck in dem historisch begründeten Wahlspruch "Ehre, Freiheit, Vaterland".

Artikel 3
Ihre Farben sind Schwarz Rot Gold.

Artikel 4
Der Grundsatz der Ehre fordert von jedem Burschenschafter eine lautere, aufrechte und wahrhaftige Haltung im Denken, Reden und Handeln. Die unantastbare Würde des Menschen zu achten und zu schützen, ist seine unbedingte Pflicht.

Artikel 5
Der Grundsatz der Freiheit fordert von jedem Burschenschafter, daß er sich die innere Freiheit des Geistes selbst erwirbt. Der Burschenschafter soll frei von Vorurteilen, unabhängig und selbstständig im Denken sowie freimütig und tatkräftig in der Vertretung der eigenen Meinung sein. Auf dieser Grundlage soll er jederzeit und überall für die persönliche Freiheit, für die politische Freiheit und die akademische Freiheit eintreten.

Artikel 6
Die persönliche Freiheit sieht die Burschenschaft in dem Recht des einzelnen, sich frei zu entwickeln und auszubilden sowie frei zu handeln, solange dadurch nicht Rechte anderer beeinträchtigt werden, insbesondere in der Wahrung der Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Artikel 7
Die politische Freiheit erblickt die Burschenschaft in der Gleichberechtigung aller Bürger sowie in dem Recht jedes einzelnen und jedes Volksteiles auf seine angestammte Heimat und auf die Selbstbestimmung über seine staatliche Zugehörigkeit.

Artikel 8
Unter akademischer Freiheit versteht die Burschenschaft die Freiheit der Forschung, der Lehre und des Lernens sowie die Freiheit der Hochschule und die der Studentenschaft, die inneren Angelegenheiten selbst zu ordnen. Die Burschenschaft macht es ihren Mitgliedern zur Pflicht, zum Wohle der gesamten Studentenschaft an der allgemeinen studentischen Arbeit und der Selbstverwaltung nach Kräften mitzuwirken.

Artikel 9
Die Burschenschaft bekennt sich zum deutschen Vaterland als der geistig - kulturellen Heimat des Deutschen Volkes. Unter dem Volk versteht sie die Gemeinschaft, die durch gleiches geschichtliches Schicksal, gleiche Kultur, verwandtes Brauchtum und gleiche Sprache verbunden ist.
Pflicht der Burschenschaften ist das dauernde rechtsstaatliche Wirken für die freie Entfaltung deutschen Volkstums in enger Verbundenheit aller Teile des deutschen Volkes, unabhängig von staatlichen Grenzen in einem einigen Europa in der Gemeinschaft freier Völker.

Artikel 10
Von jedem Burschenschafter wird der tatkräftige Einsatz für eine demokratische und soziale Rechtsordnung gefordert.

Artikel 11
In der Erkenntnis ihrer politischen Verantwortung versucht die Burschenschaft, ihre Mitglieder zu kritischem, objektiven politischen Denken und Handeln zu erziehen. Sie macht es ihren Mitgliedern zur Pflicht, sich mit den staatspolitischen und gesellschaftlichen Problemen ihrer Umwelt zu befassen.

Artikel 12
Die Arbeit der Burschenschaft vollzieht sich nach demokratischen Grundsätzen.

Artikel 13
Die Burschenschaft fordert von ihren Mitgliedern eine gründliche allgemeine und fachwissenschaftliche Ausbildung. Gleichberechtigt neben der Pflege der geistigen steht die Ausbildung der körperlichen Kräfte. Die Burschenschaft hält daher ihre Mitglieder zu allen geeigneten Leibesübungen an.

Artikel 14
Die Burschenschaft vertritt das Lebensbundprinzip. Es wird erfüllt durch die lebenslange Zugehörigkeit zur Burschenschaft, beruhend auf Freundschaft, gegenseitige Erziehung und Persönlichkeitsbildung. Die alten und jungen Burschenschafter bilden eine lebendige Einheit mit bleibender Bindung an die Grundsätze der Deutschen Burschenschaft und der Einzelburschenschaft.

Artikel 15
Als Bekenntnis zu bundesbrüderlicher Gemeinschaft und zu diesen Grundsätzen tragen die Burschenschafter Farben. Die Burschenschaft pflegt das studentische Brauchtum in einem geregelten Bundesleben. Die Burschenschaften sind verpflichtet, neu einzutretenden Mitgliedern das burschenschaftliche Gedankengut zu vermitteln.

Unser Wahlspruch - "Ehre - Freiheit - Vaterland"

Der burschenschaftliche Wahlspruch läßt sich in wechselnder Folge bereits in der vorurburschenschaftlichen Zeit nachweisen. Schon um 1745 findet er sich in einem Gedicht von Johann Peter Uz. 1798 erscheint er in Jena in einem studentischen Stammbuch. Er wird erstmals in dem 1810 im Heidelberger Allgemeinen Kommersbuch gedruckten Lied "Hier, wo in trauter Brüder Mitte" besungen. 1811 erwähnt ihn Theodor Körner in einem Brief an die Berliner Westfalen. 1815 spricht Ernst Moritz Arndt "von den wahren und unsterblichen Grundsätzen von deutscher Ehre, Freiheit und Vaterland". Zum studentischen Wahlspruch von überörtlicher Bedeutung hat ihn zuerst die Hallische Teutonia erhoben, die ihn bei ihrer Gründung am 1. November 1814 in der Fassung "Freiheit, Ehre, Vaterland" annahm. Am 18. März 1816 übernahm ihn die Jenaische Burschenschaft, die bis dahin den Wahlspruch "Dem Biedern Ehre und Achtung" geführt hatte, in der Form "Ehre - Freiheit - Vaterland", die dann von der Mehrzahl der anderen Burschenschaften angenommen wurde.

Neben dieser Fassung erlangte die von den Gießener Schwarzen gewählte Form "Gott, Freiheit, Vaterland" besonders in den "teutonischen" Kreisen der burschenschaftlichen Bewegung, aber auch in Halle, Königsberg und Marburg Geltung. Auf dem Burschentag in Jena 1818 (März/April) wurde sie sogar als Wahlspruch der Allgemeinen Deutschen Burschenschaft vorgesehen. Aus der Verschmelzung beider Formen ging später der von mehreren Burschenschaften (Leipzig, Dorpat, Gießen, Erlangen, Bonn, Tübingen, Würzburg) zum Teil bis heute geführte Wahlspruch "Gott - Ehre - Freiheit - Vaterland" hervor. Für den Verband gilt heute die Fassung "Ehre - Freiheit - Vaterland".

Ehre: Jeder Burschenschafter soll seine Gedanken, sein Reden und Handeln nach den Wertbegriffen der Lauterkeit, Aufrichtigkeit und Wahrhaftigkeit ausrichten und mit seiner ganzen Person dafür eintreten, ohne daß er für sich eine besondere, ihn über andere heraushebende Ehrenhaftigkeit in Anspruch nimmt. Die Würde anderer ebenso zu schützen und zu verteidigen wie die eigene ist für den Burschenschafter Ehrenpflicht.

Freiheit: Auf dieser moralischen Grundlage der Ehre ist die Freiheit das Ziel, dem das burschenschaftliche Handeln dient. Persönliche, politische und akademische Freiheit können nicht ohne die Freiheit des Geistes und die Unabhängigkeit und Selbständigkeit des Denkens erreicht werden. Hierzu gehören ein offenes Bekenntnis und voller persönlicher Einsatz für die Freiheit. Fehlt es daran, wird Freiheit nicht erreichbar sein, und dort, wo sie besteht, wird sie untergehen. Freiheit erschöpft sich für den Burschenschafter nicht in persönlicher Freiheit, sondern erhält ihre weitere Bedeutung durch die verantwortliche Mitarbeit am Gemeinwesen.

Vaterland: Moralische Voraussetzung und grundsätzliche politische Forderung werden im Wahlspruch ergänzt durch die ausdrückliche Verpflichtung zum Einsatz für das Vaterland. Die Deutsche Burschenschaft sieht das deutsche Vaterland unabhängig von staatlichen Grenzen in einem freien und einigen Europa, welches Osteuropa einschließt. Sie setzt sich für eine enge Verbundenheit aller Teile des deutschen Volkes in Freiheit ein. Der Einsatz für das eigene Vaterland gebietet ebenso die Achtung der Freiheit und des Selbstbestimmungsrechtes anderer Völker. Deshalb setzt sich die Deutsche Burschenschaft aktiv dafür ein, daß in einem freien Europa den Angehörigen aller Völker, insbesondere auch allen deutschen Volksgruppen, die uneingeschränkte kulturelle Entfaltung und Selbstbestimmung in anderen Staaten gewährleistet wird.

(Quelle: burschenschaft.de)

 

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